{"id":142,"date":"2019-10-12T15:44:07","date_gmt":"2019-10-12T15:44:07","guid":{"rendered":"http:\/\/testing.taegener.eu\/?page_id=142"},"modified":"2024-01-15T13:33:14","modified_gmt":"2024-01-15T13:33:14","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bctempelhof.de\/?page_id=142","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<figure class=\"wp-block-image size-medium is-resized\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"300\" height=\"300\" src=\"https:\/\/bctempelhof.de\/wp-content\/uploads\/2019\/10\/BCTempelhofNeueVariante-300x300.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-39\" srcset=\"https:\/\/bctempelhof.de\/wp-content\/uploads\/2019\/10\/BCTempelhofNeueVariante-300x300.jpg 300w, https:\/\/bctempelhof.de\/wp-content\/uploads\/2019\/10\/BCTempelhofNeueVariante-150x150.jpg 150w, https:\/\/bctempelhof.de\/wp-content\/uploads\/2019\/10\/BCTempelhofNeueVariante-768x767.jpg 768w, https:\/\/bctempelhof.de\/wp-content\/uploads\/2019\/10\/BCTempelhofNeueVariante-1024x1024.jpg 1024w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Das Miteinander beim BC Tempelhof wird grundlegend von der Satzung unseres Vereins bestimmt. Diese k\u00f6nnt ihr hier entweder als <a href=\"https:\/\/bctempelhof.de\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/Satzung-BCT_Stand-01-01-2017.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">PDF<\/a> herunterladen oder im Wortlaut nachlesen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>SATZUNG<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Fassung vom 23.03.1994<\/p>\n\n\n\n<p>Zuletzt ge\u00e4ndert am 01.01.2017<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen Badminton-Club Tempelhof e.V. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Sitz des Vereins ist Berlin.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Als Gr\u00fcndungstag gilt der 1. August 1957.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des \nBadminton-Sports und der damit verbundenen k\u00f6rperlichen Ert\u00fcchtigung. \nDer Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke \nim Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. <\/p>\n\n\n\n<p>Der Satzungszweck wird insbesondere durch\n die Erm\u00f6glichung sportlicher \u00dcbungen und Leistungen verwirklicht (z.B. \nregelm\u00e4\u00dfiger Trainingsbetrieb, Teilnahme von Mitgliedern des Vereins an \nTurnieren).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Mittelverwendung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er \nverfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des \nVereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Organe des Vereins (\u00a78) k\u00f6nnen ihre \nT\u00e4tigkeiten gegen eine angemessene Verg\u00fctung aus\u00fcben. Bei Bedarf k\u00f6nnen \nVereins\u00e4mter im Rahmen&nbsp; der \nhaushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines \nDienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a73 \nNr. 26 a EStG ausge\u00fcbt werden. Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche \nVereinst\u00e4tigkeit trifft der Vorstand. Gleiches gilt f\u00fcr Vertragsinhalte \nund&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; \u00adbedingungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die \ndem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe \nVerg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Mitglied des Vereins kann jede \nnat\u00fcrliche Person werden. Stimmberechtigt und w\u00e4hlbar sind Mitglieder \nerst ab Vollj\u00e4hrigkeit. <\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Verein besteht aus: <\/p>\n\n\n\n<p> a) Aktiven Mitgliedern <\/p>\n\n\n\n<p> Aktive Mitglieder treiben regelm\u00e4\u00dfig im Verein Sport oder sind aktiv in der Vereins- f\u00fchrung t\u00e4tig. <\/p>\n\n\n\n<p> b) Passiven Mitgliedern <\/p>\n\n\n\n<p>Passive Mitglieder f\u00f6rdern die Aufgaben des Vereins, ohne sich regelm\u00e4\u00dfig am Sport im Verein zu beteiligen. <\/p>\n\n\n\n<p> c) Ehrenmitgliedern <\/p>\n\n\n\n<p> Mitglieder, die sich in herausragender \nWeise um den Verein verdient gemacht haben, k\u00f6nnen zu Ehrenmitgliedern \nernannt werden. N\u00e4heres regelt die Ehren- ordnung. <\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die Mitgliedschaft ist durch einen \nschriftlichen Aufnahmeantrag, unter Anerkennung der Vereinssatzung zu \nbeantragen. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung \nbraucht nicht begr\u00fcndet zu werden. Bei Aufnahmeantr\u00e4gen Minderj\u00e4hriger \nist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters \nerforderlich. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft endet <\/p>\n\n\n\n<p>a) mit dem Tod des Mitglieds. <\/p>\n\n\n\n<p>b) durch eine schriftliche \nAustrittserkl\u00e4rung gerichtet an den Kassenwart, die jedoch nur zum \nQuartalsende unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von vier Wochen \nzul\u00e4ssig ist. <\/p>\n\n\n\n<p>c) durch Ausschlu\u00df aus dem Verein. <\/p>\n\n\n\n<p>Ein Mitglied, das in erheblichen Ma\u00df \ngegen die Vereinsinteressen versto\u00dfen hat, kann durch Beschlu\u00df des \nVorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Vor dem Ausschlu\u00df ist das betroffene \nMitglied pers\u00f6nlich oder schriftlich zu h\u00f6ren. Die Entscheidung \u00fcber den\n Ausschlu\u00df ist schriftlich zu begr\u00fcnden und dem Mitglied per \nEinschreiben mit R\u00fcckschein zuzustellen. Es kann innerhalb einer Frist \nvon vier Wochen ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand eingelegt \nwerden.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei rechtzeitiger Berufung hat der \nVorstand innerhalb von acht Wochen die Mitgliederversammlung zur \nEntscheidung dar\u00fcber einzuberufen.<\/p>\n\n\n\n<p>Geschieht dies nicht, gilt der \nAusschlie\u00dfungsbeschlu\u00df als nicht erlassen. Wird Berufung nicht oder \nnicht rechtzeitig eingelegt, gilt dies als Unterwerfung unter den \nAusschlie\u00dfungsbeschlu\u00df, so da\u00df die Mitgliedschaft als beendet gilt. <\/p>\n\n\n\n<p>d) durch Streichung aus der Mitgliederliste. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Streichung des Mitglieds aus der \nMitgliederliste erfolgt durch den Vorstand, wenn das Mitglied trotz \nzweimaliger Mahnung den Mitgliedsbeitrag auch vier Wochen nach Absendung\n der zweiten Mahnung an die letztbekannte Adresse, nicht vollst\u00e4ndig \nentrichtet hat. In der Mahnung mu\u00df auf die bevorstehende Streichung der \nMitgliedschaft hingewiesen werden. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Rechte und Pflichten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Alle aktiven Mitglieder sind \nberechtigt, im Rahmen des Vereinszwecks, an allen sportlichen und \nsonstigen Veranstaltungen teilzunehmen. Alle passiven Mitglieder sind \nberechtigt, an den sonstigen, nicht sportlichen Veranstaltungen des \nVereins&nbsp; teilzunehmen. <\/p>\n\n\n\n<p>(2) Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie aktive Mitglieder. <\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die Mitglieder sind zur Entrichtung \nvon Beitr\u00e4gen verpflichtet. \u00dcber die H\u00f6he und F\u00e4lligkeit der \nMitgliedsbeitr\u00e4ge entscheidet die Mitgliederversammlung. <\/p>\n\n\n\n<p>(4) Zur Deckung eines au\u00dfergew\u00f6hnlichen \nFinanzbedarfs (z. B. aus Anla\u00df von Vereins-jubil\u00e4en u.\u00e4.) k\u00f6nnen von den\n Mitgliedern Umlagen erhoben werden. \u00dcber die H\u00f6he und F\u00e4lligkeit der \nUmlagen entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit. \nDer Gesamtbetrag der Umlagen in einem Kalenderjahr darf die H\u00f6he eines \nQuartalsbeitrages f\u00fcr vollj\u00e4hrige aktive Mitglieder, die keinem \nbesonderen (erm\u00e4\u00dfigten) Beitragstarif zuzuordnen sind, je Mitglied nicht\n \u00fcberschreiten. <\/p>\n\n\n\n<p>(5) Bei Beendigung der Mitgliedschaft \nbleibt die Zahlungspflicht der bis zu diesem Zeitpunkt f\u00e4llig gewordenen\n Beitr\u00e4ge und Umlagen bestehen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind <\/p>\n\n\n\n<p>a) der Vorstand. <\/p>\n\n\n\n<p>b) die Mitgliederversammlung. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Vorstand besteht aus dem <\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>1.&nbsp;Vorsitzenden, <\/li>\n\n\n\n<li>2.&nbsp;Vorsitzenden, <\/li>\n\n\n\n<li>Sportwart, <\/li>\n\n\n\n<li>Jugendsportwart und <\/li>\n\n\n\n<li>Kassenwart. <\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>(2) Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind die unter (1) genannten Vorstandsmitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein wird gerichtlich und \nau\u00dfergerichtlich durch den ersten oder den zweiten Vorsitzenden oder \ndurch zwei Mitglieder des restlichen Vorstandes vertreten. <\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der Vorstand wird von der \nMitgliederversammlung auf die Dauer eines Jahres gew\u00e4hlt und bleibt so \nlange im Amt, bis eine Neuwahl stattfindet. Scheidet ein Mitglied des \nVorstands w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, w\u00e4hlt der Vorstand ein \nErsatzmitglied f\u00fcr den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen \nVorstandsmitglieds. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet \nauch das Amt als Vorstand. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Aufgaben des Vorstandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand ist f\u00fcr alle \nAngelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht einem anderen \nOrgan durch die Satzung zugewiesen sind. Insbesondere haben die \nVorstands-mitglieder folgende Aufgaben: <\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der 1. oder 2. Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung und Vorstandssitzungen. <\/li>\n\n\n\n<li>Dem Sportwart obliegt die Leitung aller sporttechnischen Angelegenheiten. <\/li>\n\n\n\n<li>Dem Jugendsportwart obliegt die Leitung aller sporttechnischen Angelegenheiten der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren. <\/li>\n\n\n\n<li>Der Kassenwart erledigt die Kassengesch\u00e4fte und die Rechnungslegung. <\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 Vorstandssitzungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand beschlie\u00dft in Sitzungen, die\n vom 1. oder 2.&nbsp;Vorsitzenden einberufen werden. Die Vorlage einer \nTagesordnung ist nicht notwendig. Der Vorstand ist beschlu\u00dff\u00e4hig, wenn \nmindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand \nentscheidet <\/p>\n\n\n\n<p>mit Stimmenmehrheit. Bei \nStimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1.&nbsp;Vorsitzenden, bei dessen\n Abwesenheit die des 2. Vorsitzenden. \u00dcber Beschl\u00fcsse des Vorstandes \nsind Protokolle anzufertigen, die von den anwesenden \nVorstandsmitgliedern zu unterzeichnen sind. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung ist \nj\u00e4hrlich vom 1. oder 2.&nbsp;Vorsitzenden unter Einhaltung einer \nEinladungsfrist von zwei Wochen ein zu berufen. Die Einladung geht den \nMitgliedern in Textform (Brief, E-Mail oder Fax) zu. Dem Versand der \nEinladung per E-Mail oder Fax muss das Mitglied schriftlich zugestimmt \nhaben.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Mit der Einladung zur \nMitgliederversammlung ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung \nmitzuteilen. Die Einladung beinhaltet ebenfalls die Berichte der \nVorstands-mitglieder und eine Kopie des von den Kassenpr\u00fcfern \nabgezeichneten Kassenberichtes.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben : <\/p>\n\n\n\n<p> c) Entgegennahme des Berichtes des Verstandes, <\/p>\n\n\n\n<p> d) Entgegennahme des Berichtes der Kassenpr\u00fcfer, <\/p>\n\n\n\n<p> e) Entlastung und Wahl des Vorstandes, <\/p>\n\n\n\n<p> f) Festsetzung von Beitr\u00e4gen und Umlagen sowie deren F\u00e4lligkeiten, <\/p>\n\n\n\n<p> g) Beschlu\u00dffassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen, <\/p>\n\n\n\n<p>h) Beschlu\u00dffassung \u00fcber die Berufung eines Mitglieds gegen seinen Vereinsausschlu\u00df durch den Vorstand, <\/p>\n\n\n\n<p> i) Ernennung und Abberufung von Ehrenmitgliedern, <\/p>\n\n\n\n<p> j) weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder dem Gesetz ergeben. <\/p>\n\n\n\n<p>(4) Antr\u00e4ge k\u00f6nnen nur von erwachsenen Mitgliedern gestellt werden. <\/p>\n\n\n\n<p>(5) Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen\n mindestens vier Wochen vor der Mitglieder-versammlung beim 1. \nVorsitzenden eingegangen sein. \u00dcber andere Antr\u00e4ge kann in der \nMitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese mindestens eine \nWoche vor der Versammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingegangen \nsind. Sp\u00e4ter eingehende Antr\u00e4ge d\u00fcrfen in der Mitgliederversammlung nur \nbehandelt werden, wenn ihre Dringlichkeit mit einer Zweidrittelmehrheit \nbejaht wird. Dringlichkeitsantr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderungen sind \nausgeschlossen. Erg\u00e4nzungen der Tagesordnung sind zu Beginn der \nVersammlung bekannt zu machen. <\/p>\n\n\n\n<p>(6) Die Mitgliederversammlung ist ohne \nR\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlu\u00dff\u00e4hig, wenn sie\n ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen wurde. <\/p>\n\n\n\n<p>(7) Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung \nwerden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefa\u00dft. \nStimmenthaltungen gelten nicht als abgegebene Stimmen; Stimmengleichheit\n bedeutet Ablehnung. Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer \nDreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Wahlen mu\u00df eine \ngeheime Abstimmung erfolgen, wenn diese von f\u00fcnf v. H. der Anwesenden \nbeantragt wird. <\/p>\n\n\n\n<p>(8) Der Vorstand hat unverz\u00fcglich eine \nMitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es \nerfordert oder wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder die \nEinberufung schriftlich und unter Angaben von Gr\u00fcnden fordert. <\/p>\n\n\n\n<p>(9) \u00dcber Beschl\u00fcsse, die Berichte der \nVorstandsmitglieder, und den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein \nProtokoll auf zu nehmen, das vom Vorstand zu unterzeichnen ist. Das \nProtokoll ist sp\u00e4testens drei Wochen nach der Mitgliederversammlung den \nMitgliedern zug\u00e4nglich zu machen. Dies kann in Form eines Aushangs in \nden Sportst\u00e4tten, E-Mail, als Internet-Download oder auf Wunsch des \nMitgliedes als Brief geschehen. Das Protokoll wird g\u00fcltig, wenn binnen \nsieben Wochen nach der Mitgliederversammlung kein Einspruch von \nmindestens 20% der bei der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder \nerhoben wurde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13 Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die von der Mitgliederversammlung auf die\n Dauer von einem Jahr gew\u00e4hlten zwei Kassenpr\u00fcfer \u00fcberpr\u00fcfen die \nKassengesch\u00e4fte des Vereins auf rechnerische und sachliche Richtigkeit. \n\u00dcber das Ergebnis der Kassenpr\u00fcfung ist in der Mitgliederversammlung zu \nberichten. Kassenpr\u00fcfer d\u00fcrfen keine Vorstandsmitglieder sein. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14 Aufl\u00f6sung des Vereins und Anfall des Vereinsverm\u00f6gens<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) \u00dcber die Aufl\u00f6sung des Vereins \nentscheidet eine hierf\u00fcr besonders einzuberufende Mitgliederversammlung \nmit Dreiviertelmehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder. <\/p>\n\n\n\n<p>(2) Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei \nWegfall des steuerbeg\u00fcnstigten Zweckes gem\u00e4\u00df \u00a72 dieser Satzung f\u00e4llt das\n Verm\u00f6gen des Vereins, soweit es bestehende Verbindlichkeiten \n\u00fcbersteigt, dem Landessportbund Berlin e.V. zu, der es unmittelbar und \nausschlie\u00dflich f\u00fcr die F\u00f6rderung des Sports im Sinne der Abgabenordnung \nzu verwenden hat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Satzungs\u00e4nderungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Satzungs\u00e4nderung und Neufassung \nwurde heute durch die ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene und beschlu\u00dff\u00e4hige \nMitgliederversammlung beschlossen. Berlin-Tempelhof, den 07.10.1960, \ngez. 7 Unterschriften.<\/p>\n\n\n\n<p> Mit diesen Satzungen wurde der Verein \nunter der Gesch\u00e4ftsnummer 95 VR 3088 Nz am 02.11.1960 in das \nVereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen. <\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Fassung der \u00a74, 5, 6, 7, 8, 10, \n11, 12 wurde auf der Jahresvollversammlung am 29.01.1968 ge\u00e4ndert und in\n der neuen Fassung vom Amtsgericht Charlottenburg auf Blatt 84 der \nRegisterakten zum Gesch\u00e4ftszeichen 95 VR 3088 Nz eingetragen. <\/p>\n\n\n\n<p>(3) Durch Beschlu\u00df vom 26.01.1972 wurde \ndie Satzung der \u00a74 (Aufnahmegeb\u00fchr) und \u00a76 (Beitrag) ge\u00e4ndert und in der\n neuen Fassung vom Amtsgericht Charlottenburg auf Blatt 104 der \nRegisterakten zum Gesch\u00e4ftszeichen 95 VR 3088 Nz eingetragen. <\/p>\n\n\n\n<p>(4) Am 23.03.1994 wurde die Neufassung \nder Satzung durch die ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene und beschlu\u00dff\u00e4hige \nMitgliederversammlung beschlossen. Die neugefasste Satzung wurde am \n24.01.1995 vom Amtsgericht Charlottenburg auf Blatt 52 bis 60 der \nRegisterakten zum Gesch\u00e4ftzeichen 95 VR 3088 Nz eingetragen. <\/p>\n\n\n\n<p>(5) Durch Beschlu\u00df der \nMitgliederversammlung vom 21.04.1999 wurde die Satzung in den \u00a75 und 10 \nge\u00e4ndert und in der neuen Fassung am 22.02.2000 vom Amtsgericht \nCharlottenburg auf Blatt 74 der Registerakten zum Gesch\u00e4ftszeichen 95 VR\n 3088 Nz eingetragen. <\/p>\n\n\n\n<p>(6) Durch Beschlu\u00df der \nMitgliederversammlung vom 21.04.2004 wurde die Satzung im \u00a75 \n(Mitgliedschaft) ge\u00e4ndert und in der neuen Fassung am 08.12.2004 vom \nAmtsgericht Charlottenburg zum Gesch\u00e4ftszeichen 95 VR 3088 Nz \neingetragen. <\/p>\n\n\n\n<p>(7) Durch Beschlu\u00df der \nMitgliederversammlung vom 13.05.2005 wurde die Satzung in den \u00a77 (alt: \nMitgliedsbeitr\u00e4ge, neu: Rechte und Pflichten) und \u00a712 \n(Mitgliederversammlung) ge\u00e4ndert. <\/p>\n\n\n\n<p>(8) Durch Beschlu\u00df der \nMitgliederversammlung vom 23.06.2008 wurde die Satzung im \u00a714 ge\u00e4ndert \nund in der neuen Fassung vom Amtsgericht Charlottenburg zum \nGesch\u00e4ftszeichen 95 VR 3088 Nz eingetragen.<\/p>\n\n\n\n<p>(9) Durch Beschlu\u00df der \nMitgliederversammlung vom 10.05.2010 wurde die Satzung im \u00a73, \u00a78 sowie \n\u00a712, Abschnitt 1, 2 und 9 ge\u00e4ndert und in der neuen Fassung vom \nAmtsgericht Charlottenburg zum Gesch\u00e4ftszeichen 95 VR 3088 Nz \neingetragen.<\/p>\n\n\n\n<p>(10) Durch Beschlu\u00df der \nMitgliederversammlung vom 11.04.2011 wurde die Satzung im \u00a73 ge\u00e4ndert \nund in der neuen Fassung vom Amtsgericht Charlottenburg zum \nGesch\u00e4ftszeichen 95 VR 3088 Nz eingetragen.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Miteinander beim BC Tempelhof wird grundlegend von der Satzung unseres Vereins bestimmt. 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